Beurkunden auch in englischer Sprache
Eine Beurkundung kann nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Englisch erfolgen.
Soll eine Abschrift oder eine Unterschrift unter einer Erklärung beglaubigt werden, so kann der zu beglaubigende Text auch in einer Fremdsprache abgefasst sein. Der Auftraggeber muss allerdings in der Lage sein, den Inhalt der Erklärung plausibel zu machen. Die Beglaubigungsvermerke können von uns auch auf Englisch, Französisch und Spanisch erstellt werden, weitere Sprachen auf Anfrage.
Für die meisten Verträge und Urkunden kann auch der Vertragstext von uns auf Englisch entworfen werden.
Eine Kommunikation auf Englisch gehört für uns zum Arbeitsalltag. Notar Dr. Kilian ist zudem der russischen Sprache mächtig. Im Einzelfall ist auch ein Kontakt über andere Fremdsprachen möglich.
Soweit uns eine Beurkundung in der Fremdsprache nicht möglich ist, empfehlen wir entsprechend qualifizierte Dolmetscher, die dann hinzugezogen werden.