Wann sich die Gründung einer GmbH empfiehlt
Am Anfang steht eine clevere Idee. Bis der erste Erfolg mit dieser Idee greifbar wird, begegnen einem Unternehmer jedoch zahlreiche Hürden. Diese können auch rechtlicher Art sein. Der Notar hilft, solche Hürden zu überwinden. Er berät bei der Wahl der richtigen Rechtsform, von der vieles abhängt, wie etwa die Frage der persönlichen Haftung, die Besteuerung und die Bilanzierungspflicht.
Die bei der Gründung eines Unternehmens getroffenen Richtungsentscheidungen lassen sich später oft nicht oder nur zu erheblichen Kosten wieder korrigieren. Bei vielen Arten der Unternehmensgründung schreibt das Gesetz die Mitwirkung eines Notars verbindlich vor. Das gilt für alle in das Handelsregister einzutragenden Unternehmen und in besonderem Maße für Kapitalgesellschaften (Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), GmbH, AG). Wir Notare entwerfen für sie den Gesellschaftsvertrag und stimmen diesen mit Ihrem Steuerberater ab.
Die Gründung einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft empfiehlt sich:
– wenn Sie als Einzelunternehmer eine Marke aufbauen wollen oder Investitionen von Dritten erhalten möchten. Dann muss es nämlich möglich sein, Unternehmensanteile abgeben zu können, um andere daran zu beteiligen. Das kann nur eine juristische Person bewerkstelligen.
– Eine Gründung lohnt sich zudem, wenn der Gründer seine persönliche Haftung ausschließen will. Beispiel: Ein Gründer agiert als Spediteur und liefert zu spät oder die falsche Ware aus. Solche Fehler richten schnell erheblichen Schaden beim Kunden an, es können Vertragsstrafen fällig werden. Hat die GmbH den Vertrag geschlossen, so haftet der Gründer grundsätzlich nicht mit seinem Privatvermögen.
– Eine Gründung einer GmbH oder UG lohnt sich auch, wenn der Gründer weiß, dass er zukünftig schnell expandieren und Mitarbeiter einstellen will. Auch die eigene Anstellung als Geschäftsführer mit vollem Gehalt und Sozialabgaben oder die Schaffung einer privaten Altersvorsorge kann ein Ziel sein, um Vorteile zu generieren.
Bei allen Fragen können Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz als Notare zurückgreifen. Selbstverständlich arbeiten wir auch eng mit Ihnen, Ihren rechtlichen und steuerlichen Beratern zusammen – Hand in Hand, für eine ganzheitliche Lösung, zu Ihrem Nutzen.