Wie gestaltet der Notar bei der Kaufpreisfinanzierung?

Wie gestaltet der Notar bei der Kaufpreisfinanzierung?
Wer eine Immobilie erwirbt, benötigt meist ein Bankdarlehen. Die Bank ist zur Auszahlung des Darlehens aber nur bereit, wenn sie hierfür eine Sicherheit erhält. Steht als Sichheit nur das Kaufgrundstück zur Verfügung, beißt sich die Katze in den Schwanz: Der Käufer möchte das Grundstück zwar bezahlen, kann das Grundstück aber nicht zugunsten der Bank belasten, da im Grundbuch noch der Verkäufer als Eigentümer eingetragen ist. Umgekehrt will der Verkäufer das Eigentum erst übertragen, wenn er den vollen Kaufpreis erhalten hat.READ MORE

Stiefkindadoption jetzt auch ohne Trauschein möglich

Stiefkindadoption jetzt auch ohne Trauschein möglich

Am 31. März trat das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien in Kraft. Da-mit besteht nun auch in Patchworkfamilien ohne Trauschein die Möglichkeit, die Kinder des Partners zu adoptieren.READ MORE

Schenkung – ganz oder nur ein bisschen?

Schenkung – ganz oder nur ein bisschen?
Die eigene Immobilie wird mit zunehmendem Alter oft zur Last. Kommt ein Verkauf nicht in Betracht, soll diese oftmals an die nächste Generation weitergegeben werden. Im Rahmen einer solchen Übertragung stellen sich einige persönliche, rechtliche und steuerliche Fragen. READ MORE

Ehe ohne Ehevertrag ist die Lösung für Angsthasen

Solange es läuft, ist alles gut – aber wenn es knallt, dann richtig! Diese Aussage gilt in vielen Dingen des Lebens, und so auch für die Ehe. Wenn eine Ehe scheitert, beginnt zwischen den Ehegatten mitunter ein unschöner Rosenkrieg. Wohl dem, der mit einem Ehevertrag vorgesorgt und einvernehmlich die Trennungs- und Scheidungsfolgen geregelt hat.READ MORE

Unternehmensnachfolge

Wer sich in Ruhe zur Ruhe setzt, hat Ruhe.

Aufhören, von jetzt auf gleich. Oder nach und nach. Das müssen Sie für sich beantworten. Genau wie die Frage, wem Sie Ihr Unternehmen übertragen. Ob einer oder mehreren Nachfolgern. Wie auch immer – wenn es darum geht, sich zurückzuziehen, sollten Sie sich rechtzeitig Gedanken machen. In machen Fällen ist es sinnvoll, das Unternehmen nicht auf einmal, sondern schrittweise zu übergeben. Sie müssen auch nicht gleich in den Ruhestand gehen, wenn Sie die nächste Generation schon einmal einbinden wollen. Sie können Ihre Kinder auch nach und nach an die Verantwortung heranführen, indem Sie sie als zunächst Gesellschafter aufnehmen. Während Sie für die Übergangszeit die Kontrolle und ein Mitspracherecht behalten. Danach können Sie entweder ganz ausscheiden oder über eine reine Kapitalbeteiligung im Unternehmen bleiben und sich so fürs Alter absichern.READ MORE