Leistungen

Online Verfahren im Gesellschaftsrecht

Zahlreiche notarielle Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht können Sie auch bequem digital und ortsunabhängig erledigen. Unsere bewährte notarielle Beratung bleibt auch online in vollem Umfang erhalten. Sie wollen mehr hierzu erfahren? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Alternativ können sie sich unter online.notar.de über die notariellen Online-Verfahren informieren und direkt bei uns einen neuen Vorgang anlegen.

Online Notar

Unternehmensnachfolge

Ob Gewerbebetrieb oder Landwirtschaft: Vor allem bei Familienunternehmen ist die sorgfältig durchdachte Weitergabe des Unternehmens an die nächste Generation von großer Bedeutung. Hier gilt es, kostspielige Erbauseinandersetzungen zu vermeiden und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Der Notar berät umfassend zu diesem Thema und entwirft und beurkundet den Betriebsübergabevertrag. Dabei hat er das Erb- und Steuerrecht im Blick und bringt die Interessen sämtlicher Beteiligter zum Ausgleich. Einzugehen ist z.B. auf das Versorgungsbedürfnis des Übergebers und die Rückforderungsmöglichkeiten des Staates, falls der Übergeber später pflegebedürftig wird. Schließlich sind auch die nicht in das Unternehmen nachfolgenden Kinder mit in die Überlegungen einzubeziehen. Mit zunehmendem Alter gilt auch hier: Verdrängen hilft nicht weiter. Wir beraten Sie gerne.

Unternehmensgründung

Ob GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH & Co. KG: der Notar berät kompetent im Vorfeld der Gründung was die Rechtsformwahl angeht. Bei der Bildung der Firma steht er ebenso an ihrer Seite wie bei der Formulierung des Unternehmensgegenstandes. Der Notar entwirft und beurkundet den Gesellschaftsvertrag, die Satzung und die begleitenden Gesell-schaftervereinbarungen. Schließlich fertigt und übermittelt er die Dokumente zur Eintragung der neu gegründeten Gesellschaft an das Handelsregister. Seit August 2022 auch online, ohne das Sie persönlich vor dem Notar erscheinen müssen.

Unternehmenswachstum

Aufnahme neuer Gesellschafter durch Geschäftsanteilsabtretung oder Kapitalerhöhung? Upgrade der UG in eine GmbH, Umwandlung einer GmbH in eine Aktiengesellschaft oder Fusion mit einem anderen anderen Unternehmen. Im Laufe des Lebenszyklus eines Unternehmens stehen immer wieder wachstumsgetriebene Veränderungen an. Der Notar berät sie umfassend und betreut sie kompetent während des gesamten Umsetzungsprozesses.

Gesellschaftsrecht

Änderung des Gesellschaftsvertrags. Der Notar berät, erstellt die erforderlichen Dokumente und führt durch den gesamten Prozess.

Leistungen für Privatleute

Immobilienrecht

Wir entwerfen und beurkunden Kaufverträge über Häuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke. Hierbei ist eine ausgewogene Vertragsgestaltung besonders wichtig. So muss z.B. geregelt werden, zu welchem Zeitpunkt der Kaufpreis möglichst risikolos gezahlt werden kann. Ebenso muss der Verkäufer vor einer ungesicherten Vorleistung durch eine zu frühe Nutzungsüberlassung an den Käufer geschützt werden. Der Notar klärt auch, ob der Vertrag einer behördlichen Genehmigung bedarf und holt diese erforderlichenfalls für die Vertragsparteien ein. Er kümmert sich auch um die Löschung von Grundschulden im Grundbuch und richtet in besonders kritischen Fällen ein Kaufpreisanderkonto für die Parteien ein. Ist eine Finanzierung erforderlich, beurkundet der Notar schließlich die Bank-Grundschuld für den Käufer.

Familienrecht

Wir beraten Sie bei der Erstellung von Eheverträgen und Partnerschaftsverträgen, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen sowie der Adoption. Bei einem ausführlichen Vorgespräch können Sie alle Fragen stellen und werden über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert. Der Notar erstellt den passenden Vertragsentwurf. Mit der Beurkundung wird er verbindlich.

Behindertentestament

Haben Sie ein pflegebedürftiges oder behindertes Kind, das öffentliche Leistungen in Anspruch nimmt? Dann kann es sein, dass staatliche Stellen auf dessen Erbe Zugriff nehmen. Die Fortführung eines vererbten Unternehmens ist dann möglicherweise gefährdet. Wir beraten Sie bei der Erstellung eines Behindertentestaments, um eine Zerschlagung ihres Lebenswerks zu verhindern.

Vereinsrecht

Gründung eines gemeinnützigen Vereins. Der Notar berät, erstellt die erforderlichen Dokumente und führt durch den gesamten Prozess.